Erklärung zur Barrierefreiheit

Die ELGA GmbH ist bemüht, Ihre Website elga.gv.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz - WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für elga.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Erfolgskriterium 1.2.5 (Audio Description (Prerecorded)):
    Videos werden auf der Videoplattform YouTube gehostet und veröffentlicht. Aktuell ist es auf YouTube nicht möglich, für Videos eine Audiodeskription zu ergänzen.
  • Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck (im Kontext)):
    Der Zeck des Links ist nicht immer klar im Kontext erkennbar.
  • Erfolgskriterium 3.3.2 (Beschriftung (Labels) oder Anweisungen):
    Der Submit Button für die Suche ist ohne maschinenlesbaren Text.
  • Erfolgskriterium 4.1.1 (Syntaxanalyse):
    Semantische Auszeichnungen nicht überall vorhanden.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.09.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 20.06.2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder Sie Informationen über etwaige von der Barrierefreiheit ausgenommenen Inhalte einholen möchten – so wenden Sie sich bitten per E-Mail an:

ELGA GmbH
office(at)elga.gv.at

Unser Team wird sich sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren