Zur Einhaltung des Datenrichtigkeitsgrundsatzes gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d DSGVO ist die korrekte Funktionsfähigkeit der Hard- und Software, die in Zusammenhang mit dem eImpfpass eingesetzt werden soll, sowie der korrekte Einsatz durch die Ärzt*innen, die die Impfungen durchführen erforderlich. Deshalb müssen die ELGA GmbH, als Anbieterin der Software, und die Telekom-Provider, als Anbieter der Hardware, eng zusammenarbeiten. Dazu wird im Wesentlichen Folgendes zwischen der ELGA GmbH und den Telekom-Providern vereinbart:
- Gegenstand: Erbringung von Support-Leistungen zur Sicherstellung der Datenrichtigkeit im Zusammenhang mit dem eImpfpass
- Datenschutzrechtliche Rollen: ELGA GmbH und Telekom-Provider als Verantwortliche (Artikel 4 Nummer 7 DSGVO)
- Zuständigkeiten: 1st-Level-Support bei ELGA GmbH, 2nd-Level-Support bei Telekom-Providern
- Compliance: eigenverantwortliche Einhaltung durch ELGA GmbH und Telekom-Provider
- Datenschutzerklärung: Information gemäß Artikeln 13 und 14 DSGVO durch ELGA GmbH
- Betroffenenrechte: für 1st-Level-Support bei ELGA GmbH, für 2nd-Level-Support bei Telekom-Providern
- Koordinierung: gegenseitige Information von ELGA GmbH und Telekom-Providern zur Einhaltung des Datenschutzes
- Datenschutzverletzungen: eigenverantwortliche Einhaltung durch ELGA GmbH und Telekom-Provider sowie zusätzlich gegenseitige Information
- ELGA GmbH informiert über die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit (mit der vorliegenden Unterseite)
[Letzte Änderung: 13. Juli 2022 - Umbenennung in eImpfpass]