Rechtliche Grundlagen

Die Elektronische Gesundheitsakte ist im Wesentlichen im Gesundheitstelematikgesetz 2012 geregelt und seit 01. Jänner 2013 in Kraft. Dort sind sowohl die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf ELGA sowie der Datenschutz und die Datensicherheit geregelt als auch die Rechte und die Pflichten der ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter festgelegt. Des Weiteren gibt das Gesetz vor, wie ELGA-Gesundheitsdaten definiert und ELGA-Befunde zu vereinheitlichen sind bzw. wer für die Umsetzung welcher ELGA-Komponente verantwortlich ist. Das GTelG 2012 sieht überdies Verordnungsermächtigungen für den Bundesminister / die Bundesministerin für Gesundheit sowie Übergangsbestimmungen für die Umsetzung vor. DasGTelG 2012 verlangt zudem hohe Bedienerfreundlichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer und definiert den Zeitrahmen für die Umsetzung von ELGA.