Aushänge für Ordinationen und Apotheken


Gemäß § 16 Abs. 4 GTelG 2012 sind Sie verpflichtet, die Patientinnen und Patienten in Ihrer Ordination bzw. die Kundinnen und Kunden in Ihrer Apotheke mit einem gut sichtbaren und zugänglichen Aushang über deren Teilnehmerrechte zu informieren.
Darüber hinaus gibt es gesetzliche Termine zur Speicherverpflichtung in ELGA für die Gesundheitsdiensteanbieter.
Sämtliche Informationen dazu finden Sie unter: Muster-Aushänge und Übersicht der Termine zur Speicherverpflichtung in ELGA
Fragen zur konkreten Handhabung Ihrer Software richten Sie bitte direkt an Ihren Software-Hersteller.
Bei Fragen zu ELGA bzw. im Falle von technischen Problemen steht Ihnen die ELGA-Serviceline
- telefonisch unter 050 124 44 22 (Mo.-Fr. 07.00-17.00 und Sa. 07.00-12.00) bzw.
- per Mail unter support@elga-serviceline.at
zur Verfügung.