Vertretungen und Vollmachten

Im Rahmen von ELGA ist es auch möglich, die ELGA-Teilnahmerechte für eine andere Person auszuüben – entweder am ELGA-Portal selbst oder schriftlich bzw. persönlich. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen nötig.

Mehr dazu zu unter FAQ: Teilnahme an ELGA