e-Bilddaten

Was sind Bilddaten in ELGA?

Radiologische e-Befunde wie Röntgen- oder MRT-Befunde werden bereits in ELGA bereitgestellt.
Radiologische Institute und zuweisende Gesundheitsdiensteanbieter, die über die entsprechende Software verfügen, können nun auch e-Bilddaten zu radiologischen Untersuchungen über ELGA bereitstellen und abrufen.

Diese e-Bilddaten werden in speziellen, abgesicherten Bilddatenspeichern aufbewahrt und über Verweise in ELGA bereitgestellt.

Den zugehörigen e-Befund können Sie wie andere e-Befunde abrufen und als PDF anzeigen lassen und ausdrucken.
In Zukunft soll ein Download und die Anzeige von e-Bilddaten im ELGA-Portal möglich sein.

Welche Vorteile habe ich als Patientin/Patient von Bilddaten in ELGA?

  • Sie haben jederzeit und überall Zugriff auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten.​
  • Sie können Ihren e-Befund online im ELGA-Portal nach der Untersuchung einsehen.​
  • Zettelwirtschaft und Schleppen von Befundmappen oder Bildern haben bald ein Ende.​
  • Ihre radiologische Einrichtung hat Einsicht auf Voruntersuchungen und kann diese für Diagnose und Therapie berücksichtigen.​
  • Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt können Ihre e-Befunde und die zugehörigen e-Bilddaten einsehen.​
  • Die beteiligten Gesundheitseinrichtungen können sich untereinander abstimmen.​ Sie ersparen sich unnötige Mehrfachuntersuchungen, lange Wege und Wartezeiten.

Was ist die gesetzliche Grundlage für e-Bilddaten in ELGA?

Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung von e-Bilddaten sind das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG) und die dazugehörigen Verordnungen.

Wo werden e-Bilddaten gespeichert?

e-Bilddaten werden von der jeweiligen Gesundheitseinrichtung in speziellen Bildarchiven (DICOM) abgelegt. Ähnlich zu e-Befunden wird in ELGA ein Verweis zu den e-Bilddaten gespeichert, der Informationen zu Ersteller, Speicherort und Informationen zu Ihrer Person und der durchgeführten Untersuchung enthält. So können e-Bilddaten zugeordnet und zielsicher abgerufen werden.

Wer kann e-Bilddaten in ELGA zur Verfügung stellen?

Grundsätzlich können alle Gesundheitsdiensteanbieter, die radiologische Bilddaten erzeugen und über die entsprechende Software verfügen, e-Bilddaten in ELGA bereitstellen. Seit 2024 stellen immer mehr radiologische Einrichtungen e-Bilddaten in ELGA bereit.

Wer kann auf meine e-Befunde und e-Bilddaten über ELGA zugreifen?

Genau wie bei den bereits bekannten e-Befunden können nur berechtigte Gesundheitsdiensteanbieter, bei denen Sie in Behandlung oder Betreuung sind, auf e-Bilddaten in ELGA zugreifen. Die Berechtigungen sind gesetzlich geregelt.

In Ihrem ELGA-Portal können Sie selbst entscheiden, welche ELGA-Gesundheitsdaten abrufbar sein sollen und welche Gesundheitsdiensteanbieter darauf Zugriff haben sollen.

Was bedeutet es, wenn ich mich von ELGA oder e-Befund abgemeldet habe?

Haben Sie sich von ELGA generell, oder von e-Befund abgemeldet, können Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte nicht auf Ihre ELGA zugreifen und demnach weder radiologische e-Bilddaten noch e-Befunde bereitstellen oder abrufen.

Sie können über das ELGA-Portal jederzeit wieder an ELGA teilnehmen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie unter elga.gv.at/teilnahme/elga-willenserklaerungen/

Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?

Für allgemeine Fragen zu ELGA oder zur Teilnahme an ELGA steht Ihnen die ELGA-Serviceline gerne zur Verfügung.

Tel: 050 124 44 11 werktags von Mo. bis Fr. 07.00 - 17.00 Uhr
Email: info(at)elga-serviceline.at

Wo erfahre ich Aktuelles zum Projekt?

Informationen zum aktuellen Stand des Projekts finden Sie unter https://www.elga.gv.at/news/.

Wie kann ich als Ärztin oder Arzt an ELGA-e-Bilddaten teilnehmen?

Bitte klären Sie die verschiedenen Möglichkeiten mit Ihrem Softwareanbieter.

Eine Übersicht über empfohlene Anbindungsvarianten finden Sie hier.