e-Bilddaten

Was sind Bilddaten in ELGA?
Radiologische e-Befunde wie Röntgen- oder MRT-Befunde werden bereits in ELGA bereitgestellt.
Radiologische Institute und zuweisende Gesundheitsdiensteanbieter, die über die entsprechende Software verfügen, können nun auch e-Bilddaten zu radiologischen Untersuchungen über ELGA bereitstellen und abrufen.
Diese e-Bilddaten werden in speziellen, abgesicherten Bilddatenspeichern aufbewahrt und über Verweise in ELGA bereitgestellt.
Den zugehörigen e-Befund können Sie wie andere e-Befunde abrufen und als PDF anzeigen lassen und ausdrucken.
In Zukunft soll ein Download und die Anzeige von e-Bilddaten im ELGA-Portal möglich sein.
Welche Vorteile habe ich als Patientin/Patient von Bilddaten in ELGA?

- Sie haben jederzeit und überall Zugriff auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten.
- Sie können Ihren e-Befund online im ELGA-Portal nach der Untersuchung einsehen.
- Zettelwirtschaft und Schleppen von Befundmappen oder Bildern haben bald ein Ende.
- Ihre radiologische Einrichtung hat Einsicht auf Voruntersuchungen und kann diese für Diagnose und Therapie berücksichtigen.
- Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt können Ihre e-Befunde und die zugehörigen e-Bilddaten einsehen.
- Die beteiligten Gesundheitseinrichtungen können sich untereinander abstimmen. Sie ersparen sich unnötige Mehrfachuntersuchungen, lange Wege und Wartezeiten.
Was ist die gesetzliche Grundlage für e-Bilddaten in ELGA?
Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung von e-Bilddaten sind das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG) und die dazugehörigen Verordnungen.
Wo werden e-Bilddaten gespeichert?
e-Bilddaten werden von der jeweiligen Gesundheitseinrichtung in speziellen Bildarchiven (DICOM) abgelegt. Ähnlich zu e-Befunden wird in ELGA ein Verweis zu den e-Bilddaten gespeichert, der Informationen zu Ersteller, Speicherort und Informationen zu Ihrer Person und der durchgeführten Untersuchung enthält. So können e-Bilddaten zugeordnet und zielsicher abgerufen werden.
Wer kann e-Bilddaten in ELGA zur Verfügung stellen?
Grundsätzlich können alle Gesundheitsdiensteanbieter, die radiologische Bilddaten erzeugen und über die entsprechende Software verfügen, e-Bilddaten in ELGA bereitstellen. Seit 2024 stellen immer mehr radiologische Einrichtungen e-Bilddaten in ELGA bereit.
Wer kann auf meine e-Befunde und e-Bilddaten über ELGA zugreifen?
Genau wie bei den bereits bekannten e-Befunden können nur berechtigte Gesundheitsdiensteanbieter, bei denen Sie in Behandlung oder Betreuung sind, auf e-Bilddaten in ELGA zugreifen. Die Berechtigungen sind gesetzlich geregelt.
In Ihrem ELGA-Portal können Sie selbst entscheiden, welche ELGA-Gesundheitsdaten abrufbar sein sollen und welche Gesundheitsdiensteanbieter darauf Zugriff haben sollen.
Was bedeutet es, wenn ich mich von ELGA oder e-Befund abgemeldet habe?
Haben Sie sich von ELGA generell, oder von e-Befund abgemeldet, können Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte nicht auf Ihre ELGA zugreifen und demnach weder radiologische e-Bilddaten noch e-Befunde bereitstellen oder abrufen.
Sie können über das ELGA-Portal jederzeit wieder an ELGA teilnehmen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie unter elga.gv.at/teilnahme/elga-willenserklaerungen/
Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?
Für allgemeine Fragen zu ELGA oder zur Teilnahme an ELGA steht Ihnen die ELGA-Serviceline gerne zur Verfügung.
Tel: 050 124 44 11 werktags von Mo. bis Fr. 07.00 - 17.00 Uhr
Email: info(at)elga-serviceline.at
Wo erfahre ich Aktuelles zum Projekt?
Informationen zum aktuellen Stand des Projekts finden Sie unter https://www.elga.gv.at/news/.
Wie kann ich als Ärztin oder Arzt an ELGA-e-Bilddaten teilnehmen?
Bitte klären Sie die verschiedenen Möglichkeiten mit Ihrem Softwareanbieter.
Eine Übersicht über empfohlene Anbindungsvarianten finden Sie hier.