ELGA-Portal

Wo befindet sich der Zugang zum ELGA-Portal?

Der Zugang erfolgt über das österreichische Gesundheitsportal. Nachdem die Bürgerinnen und Bürger sich elektronisch mittels ID Austria ausgewiesen haben, können sie im ELGA-Portal ihre ELGA-Gesundheitsdaten einsehen und managen, ihre ELGA-Teilnahme regeln, die Zugriffsrechte verwalten und im Protokoll nachprüfen, wer wann welche Informationen abgerufen hat. Informationen zur ID Austria finden Sie hier

Welche Möglichkeiten bietet das ELGA-Portal den Bürgerinnen und Bürgern?

Bürgerinnen und Bürger, die an ELGA teilnehmen, können in ihrer persönlichen ELGA:

  • ELGA-Gesundheitsdaten einsehen, auf ihrem Computer abspeichern bzw. ausdrucken
  • Protokolldaten einsehen
  • die Zugriffsberechtigungen von ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern einsehen und verwalten
  • ELGA-Gesundheitsdaten verwalten (z.B. sperren, ausblenden, löschen)
  • die Teilnahme an ELGA verwalten

Was sind e-Befunde?

ELGA-Befunde werden in einem digitalen Format – „Clinical Document Architecture“ (CDA) – dargestellt. Dieses Format garantiert eine maschinelle Lesbarkeit und optimiert die Orientierung durch Vereinheitlichung von Aufbau und Layout. Wichtige Informationen können hervorgehoben werden und Inhalte sind auch für Patientinnen und Patienten rasch zu erfassen.

Aktuell können folgende e-Befunde in ELGA bereitgestellt werden:

  • ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe nach stationärem Aufenthalt
  • radiologische Befunde (ohne Bilddaten)
  • Laborbefunde
  • Ambulanzbefunde
  • Telemonitoring-Episodenberichte

Was ist e-Medikation?

In e-Medikation können alle von Ärztinnen und Ärzten verschriebene, sowie in der Apotheke abgeholte Arzneimittel gespeichert werden.
Dies liefert einen Überblick über die gesamte Medikation und kann bei der Ermittlung von Wechselwirkungen unterstützen. Mehrfache Verordnungen können dadurch vermieden werden

Finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen zur e-Medikation.

Wie kann ich den Zugriff durch ELGA-GDA auf meine ELGA-Gesundheitsdaten steuern?

Unter „ELGA-GDA“ finden Sie in Ihrem ELGA-Portal eine Übersicht über alle ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, die aktuell Zugriff auf Ihre ELGA haben. Nach Ablauf der gesetzlichen Zugriffsdauer befinden sich ELGA-GDA ein Jahr lang unter „abgelaufene Kontakte“.

Sie können die Zugriffsberechtigung für Ärztinnen/Ärzte, Pflegeeinrichtungen und Apotheken auf maximal 365 Tage verlängern. Dies ist auch für abgelaufene Kontakte möglich. Sie müssen diesen Gesundheitsdiensteanbieter über die Verlängerung informieren.

Setzen Sie die Zugriffsberechtigung auf 0 Tage, wird der ELGA-GDA für den Zugriff auf Ihre ELGA gesperrt. Damit sind durch diesen ELGA-GDA Ihre ELGA-Gesundheitsdaten nicht mehr abrufbar.

Weitere Informationen unter "Wie lange haben Berechtigte Zugriff auf meine Daten – warum länger als mein Besuch dauert?"

Wie kann ich einzelne e-Befunde sperren oder ausblenden?

ELGA-Befunde können jederzeit gesperrt und wieder entsperrt werden. Gesperrte e-Befunde sind ausschließlich von Ihnen selbst einsehbar. Für Ihren behandelnden bzw. betreuenden ELGA-GDA sind gesperrte e-Befunde während einer Patientenbehandlung nicht sichtbar. Sie bleiben solange nicht sichtbar, bis Sie diese wieder entsperren.

Sie können einzelne e-Befunde auch löschen. Damit sind sie auch für Sie selbst nicht mehr abrufbar. Gelöschte e-Befunde können nicht wiederhergestellt werden.

Werden alle meine bisherigen Befunde in ELGA bereitgestellt?

ELGA-Gesundheitsdaten werden ab dem Zeitpunkt, ab dem ein ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter mit ELGA zu arbeiten begonnen hat, für ELGA bereitgestellt. In den öffentlichen Krankenanstalten war das beginnend ab dem Jahr 2016 der Fall. Befunde müssen jedenfalls 30 Jahre durch die Krankenanstalt aufbewahrt werden. Befunde, die vor 2016 erstellt wurden, werden nicht in ELGA nachgetragen.

e-Medikationsdaten werden beginnend ab dem Jahr 2018 in ELGA gespeichert und nach 18 Monaten automatisch gelöscht.

Ist das ELGA-Portal barrierefrei?

Das ELGA-Portal ist im Einklang mit internationalen Standards barrierefrei gestaltet.

Kann das ELGA-Portal in Vertretung anderer Personen verwendet werden?

Eine Anmeldung am Gesundheitsportal und der Einstieg in ELGA ist in Vertretung möglich.
Im folgenden finden Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Vertretung am ELGA-Portal.

Um Einsicht in die ELGA in Vertretung einer anderen Person zu erhalten, ist beim Login am Gesundheitsportal mittels ID-Austria die Option "Person vertreten" zu wählen. Unter den folgenden Voraussetzungen ist die elektronische Anmeldung in Vertretung möglich. 

1. Obsorgeberechtigung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

Voraussetzungen:

  • Versicherungsanspruch aus einer Mitversicherung bei der obsorgeberechtigten Person
  • gemeinsamer Hauptwohnsitz im zentralen Melderegister

Grundsätzlich gilt nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts, dass einsichtsfähige Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr selbst darüber entscheiden können, ob bzw. welche medizinischen Behandlungen bei ihnen durchgeführt werden. Daran ändert das ELGA-Gesetz nichts. So entscheiden Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr auch selbst, wer in ihre ELGA-Gesundheitsdaten Einsicht nehmen kann oder ob sie überhaupt an ELGA teilnehmen wollen und sie können sich selbst mittels ID-Austria am ELGA-Portal anmelden.

2. Erwachsenenvertretung

Eine Erwachsenenvertretung kann stellvertretend über das ELGA-Portal auf die ELGA der vertretenen Person zugreifen, wenn die Bestellung als Erwachsenenvertretung für den Schriftverkehr oder für Geldangelegenheiten und Schriftverkehr vorliegt und dies aus den Registern der Sozialversicherung ermittelbar ist.

Die Sozialversicherung erfasst den „Beschluss über die Bestellung“ des zuständigen Gerichtes, der ihr von der Erwachsenenvertretung zur Kenntnis zu bringen ist, in ihren IT-Systemen.

Weitere Informationen finden Sie unter: oesterreich.gv.at/themen/soziales/erwachsenenvertretung_und_vorsorgevollmacht_bisher_sachwalterschaft

3. Vollmacht

Im Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde muss eine gültige elektronische Vollmacht hinterlegt sein. Der Umfang der Berechtigungen für die bevollmächtigte Person ergibt sich aus der Vollmacht selbst (Vertretungsbefugnis auf Ihrer ID Austria, ELGA-Vollmacht). Die Vollmacht kann nur elektronisch mittels ID-Austria vom Vollmachtgeber eingerichtet werden.

Weitere Informationen zur Erteilung einer elektronischen Vollmacht finden Sie unter bmf.gv.at/services/Vollmachten-Service.

Ist das ELGA-Portal in mehreren Sprachen verfügbar?

Bei Fragen und Hilfestellung bei der Bedienung des ELGA-Portals stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der ELGA-Serviceline gerne zur Verfügung.

ELGA-Serviceline
Tel: 050 124 44 11 werktags von Mo. bis Fr. 07.00 - 17.00 Uhr
Email: info(at)elga-serviceline.at