Gesetzliche Grundlagen von ELGA

Wie sieht die gesetzliche Grundlage von ELGA aus?

Folgende Dokumente bilden die rechtliche Grundlage für ELGA:

In der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens 2005 wurde der Grundstein für die Errichtung einer elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) gelegt. In der darauf folgenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens 2008 wurde ELGA inhaltlich und finanziell näher bestimmt. ELGA ist auch in der für die Periode 2014 bis 2016 gültigen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens fest verankert. Die aktuelle Fassung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens finden Sie hier:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG 2008 (pdf, 266 KB)
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG 2008 - Änderung und Verlängerung bis 31.12.2014 (pdf, 155 KB)

Datenschutzgesetz: Das Datenschutzgesetz (DSG) in der jüngsten Fassung regelt in der Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) die Verwendung von Daten besonderer Kategorie. Diese Bestimmungen sind in Verbindung mit den in den Materiengesetzen geregelten Archivierungspflichten von Gesundheitsdiensteanbietern sowie in Verbindung mit dem ELGA-Gesetz, welches Spezialbestimmungen für die Datenverwendung in der Elektronischen Gesundheitsakte enthält, zu lesen.

e-Governmentgesetz: Das e-Governmentgesetz enthält Bestimmungen über Barrierefreiheit und behördliche Internetauftritte, die auch auf das Zugangsportal für ELGA-TeilnehmerInnen anzuwenden sind. Weiters regelt das e-GovG die Identifikation von Bürgern durch das bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK). 
eGovG (pdf, 659 KB)

Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta): Die ebenfalls auf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern basierende Patientencharta sieht unter anderem das Recht der Patientinnen und Patienten auf Einsichtnahme in die über sie geführte Dokumentation der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen vor. ELGA kann zur Umsetzung dieser Patientenrechte einen wesentlichen Beitrag leisten. 
Patientencharta (MHT, Bundesrecht 136 KB)

Materiengesetze: Patientendaten werden bereits heute von vielen Gesundheitsdiensteanbietern elektronisch gespeichert: Vor allem die Spitäler und Krankenanstaltenverbünde speichern Krankengeschichten, Befunde und sonstige klinische Dokumente nicht mehr (nur) in Papierform, sondern zunehmend elektronisch. Labors arbeiten durchwegs mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnologien, niedergelassene Ärzte arbeiten im administrativen Bereich (e-card) zu nahezu 100%, im medizinischen Bereich jedoch – ähnlich wie Institute - nur zum Teil IT-gestützt. Die Rechtsgrundlagen für die Speicherung von Patientendaten und Dokumenten wie Krankengeschichte und Arztbrief sind im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) sowie in den Krankenanstaltengesetzen der Länder und im Ärztegesetz zu finden.
Krankenanstalten und Kuranstalten Gesetz (KAKuG) 
Ärztegesetz 1998 in der konsolidierten Fassung 
Krankenanstaltengesetze der Länder