Teilnahme an ELGA

Welche Rechte haben die ELGA-Teilnehmerinnen und ELGA-Teilnehmer?

ELGA steht als moderne und sichere Infrastruktur allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.  

Jede ELGA-Teilnehmerin bzw. jeder ELGA-Teilnehmer hat das Recht 

  • auf Einsicht in die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten
  • die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten zu verwalten (z.B. sperren/entsperren, löschen)
  • der Teilnahme an ELGA generell zu widersprechen (Abmeldung von allen ELGA-Funktionen)
  • der Teilnahme teilweise zu widersprechen (Abmeldung einzelner ELGA-Funktionen, Widerspruch im Anlassfall

Wie und wo kann ich meine ELGA-Teilnahme verwalten?

Sie können Ihre ELGA-Teilnahme (Abmeldung bzw. Wieder-Anmeldung) auf mehreren Wegen regeln:

  • Elektronisch am ELGA-Portal: Einstieg über www.gesundheit.gv.at mit ID Austria. Dieser Weg wird empfohlen, da es hier zu keinen Wartezeiten kommt und Ihre Willenserklärung sofort umgesetzt wird.
  • Postalisch über die ELGA-Widerspruchsstelle: Das für die postalische Ab- bzw. Wieder-Anmeldung benötigte Formular kann telefonisch oder schriftlich über die ELGA-Serviceline angefordert oder am Gesundheitsportal online ausgefüllt werden (zum Online-Formular). Das ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formular schicken Sie gemeinsam mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises postalisch an die ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien. Die Kopie des Lichtbildausweises dient dem Unterschriftenvergleich mit der Unterschrift auf dem Abmeldeformular. Die ELGA-Widerspruchstelle, welche vom Dachverband der Sozialversicherungsträger betrieben wird, führt die Eintragung des Widerspruchs bzw. des Widerrufs durch und Sie bekommen darüber eine schriftliche Bestätigung. 

Wichtiger Hinweis: Eine Abmeldung von ELGA bewirkt KEINE Abmeldung vom elektronischen Impfpass.

Was bedeutet eine komplette oder teilweise Abmeldung von ELGA?

Sie können sich sowohl von einzelnen ELGA-Funktionen (e-Befunde bzw. e-Medikation) als auch komplett von ELGA abmelden.

Melden Sie sich komplett von ELGA ab, werden sämtliche bisher bereitgestellten ELGA-Gesundheitsdaten gelöscht. Solange Sie abgemeldet sind, werden keine Gesundheitsdaten in ELGA bereitgestellt und können auch nicht über ELGA von Ärztinnen oder Ärzten abgerufen werden.

Wichtiger Hinweis: Eine Abmeldung von ELGA bewirkt KEINE Abmeldung vom elektronischen Impfpass.

Ist eine Abmeldung von ELGA endgültig?

Bei einer Abmeldung werden die ELGA-Gesundheitsdaten gelöscht und können nicht wiederhergestellt werden. Eine erneute Anmeldung ist jederzeit möglich.

Information zur Wieder-Anmeldung: Nach einer kompletten Abmeldung von ELGA müssen Sie sich zunächst wieder komplett anmelden. Danach können Sie entscheiden, ob Sie der Teilnahme an e-Befund und e-Medikation teilweise widersprechen wollen.

Habe ich einen Nachteil, wenn ich nicht an ELGA teilnehme?

Die Entscheidung, ob es im Einzelfall von Nachteil ist, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt wichtige Informationen zum Gesundheitszustand oder die aktuelle Medikation nicht über ELGA zur Verfügung hat, muss jede Person für sich selbst treffen.

Nehmen Sie nicht an ELGA teil, stehen auf diesem Wege jedenfalls keine Gesundheitsdaten zur Verfügung. Diese Daten verbleiben beim jeweiligen Ersteller (z.B. Spital). Möchten Sie Einsicht in diese Daten nehmen, müssen Sie sich an den jeweiligen Ersteller wenden.

Patientinnen und Patienten, die nicht an ELGA teilnehmen, dürfen dadurch weder im Zugang zur medizinischen Versorgung noch hinsichtlich der Leistungsverrechnung Nachteile erleiden.