Wissenswertes zu ELGA

Was ist ELGA?

Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) stellt eine elektronische Vernetzung der ELGA-Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten, die verteilt im Gesundheitswesen entstehen, her. ELGA ist somit ein Informationssystem, das allen ELGA-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern sowie den berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern, z.B. Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Spitälern und Pflegeeinrichtungen, den orts- und zeitunabhängigen Zugang zu ELGA-Gesundheitsdaten ermöglicht. Mit ELGA werden in Österreich stationäre Einrichtungen wie z.B. Spitäler, niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Apotheken und Pflegeeinrichtungen, also die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, flächendeckend vernetzt.

Warum wurde ELGA ins Leben gerufen?

Mit ELGA wurde das Recht von Patientinnen und Patienten auf einen raschen und komfortablen Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten umgesetzt. Damit wird auch den Anforderungen aus Artikel 19 der Patientencharta hinsichtlich des Rechts der Patientinnen und Patienten auf Einsichtnahme in die über sie geführte Dokumentation der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen Rechnung getragen.

Was ist das Ziel von ELGA?

Patientinnen und Patienten können mit ELGA ihre eigenen Gesundheitsdaten einsehen und verwalten – egal, wann und egal, wo sie gerade sind. Zudem erhält die behandelnde Ärztin bzw. Arzt (oder ein anderer ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter während einer Behandlung bzw. Betreuung) rasch und unkompliziert Vorbefunde, Entlassungsberichte und die aktuelle Medikation seiner Patientinnen und Patienten als unterstützende Entscheidungsgrundlage für weitere Diagnostik und Therapie. Somit kann ELGA in der medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Behandlung und Betreuung durch einen besseren Informationsfluss unterstützen – vor allem dann, wenn mehrere Gesundheitseinrichtungen oder Berufsgruppen entlang einer Behandlungskette zusammenarbeiten.

Wer setzt ELGA um?

Die Umsetzung von ELGA wird durch die so genannten ELGA-Systempartner vorgenommen. Dies sind der Bund (vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz), alle neun Bundesländer sowie der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Wer sind die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA)?

Zu den ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern (ELGA-GDA) zählen:

  • Krankenanstalten
  • Einrichtungen der (mobilen und stationären) Pflege
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Apotheken

Wer darf nicht auf ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen?

  • Chefärztinnen und -ärzte der staatlichen Sozialversicherungen
  • Ärztinnen und Ärzte, die für private Versicherungen Untersuchungen durchführen
  • Behörden sowie Amtsärztinnen und Amtsärzte
  • Schulärztinnen und Schulärzte
  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
  • Stellungsärztinnen und -ärzte des Bundesheeres
  • Jene Ärztinnen und Ärzte, die durch den Patienten vom Zugriff ausgeschlossen wurden

Im ELGA-Gesetz ist klar geregelt, wer auf ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen darf: Es sind dies neben der Patientin bzw. dem Patienten selbst ausschließlich nur jene Ärztinnen und Ärzte oder ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, die tatsächlich gerade die betreffende Patientin bzw. den betreffenden Patienten behandeln oder betreuen.

Welche Gesundheitsdaten werden über ELGA zur Verfügung gestellt?

Derzeit können über ELGA folgende Daten bereitgestellt werden: 

  • ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe der öffentlichen Krankenhäuser
  • Laborbefunde
  • Radiologiebefunde
  • Medikationsdaten
  • Ambulanzbefunde
  • Telemonitoring Episodenberichte
  • Bilddaten (derzeit im Pilotbetrieb)

 

Künftig sollen zusätzliche Services zur Verfügung gestellt werden

  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Gesetzliche medizinische Register

Wann müssen Gesundheitsdiensteanbieter welche Gesundheitsdaten via ELGA zur Verfügung stellen?

Sobald Krankenanstalten mit ELGA arbeiten, sind sie verpflichtet, Entlassungsbriefe aus stationären Aufenthalten, Laborbefunde im Rahmen ambulanter Aufenthalte sowie Befunde der bildgebenden Diagnostik (Radiologiebefunde) im Rahmen ambulanter Aufenthalte über ELGA bereitzustellen:

Niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte (Vertragsärztinnen und Vertragsärzte) der Sonderfächer „medizinisch-chemische Labordiagnostik“ sowie „Hygiene und Mikrobiologie“ sind, wenn sie mit ELGA arbeiten verpflichtet, Laborbefunde als ELGA-Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen.

Niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte des Sonderfaches „Radiologie“ sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, Befunde der bildgebenden Diagnostik als ELGA-Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen.

Für alle niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte (beispielsweise Hausärztinnen und Hausärzte) im niedergelassenen Bereich besteht Speicherpflicht für die Medikationsdaten. Somit sind die verordneten Medikamente in die e-Medikationsdatenbank einzutragen.

Apotheken sind verpflichtet, die Abgabe von Medikamenten einzutragen. Dies gilt für verschreibungs-pflichtige (rezeptpflichtige) sowie für wechselwirkungsrelevante nicht verschreibungspflichtige Medikamente.

Wie und von wem wird ELGA finanziert?

Bund, Länder und Sozialversicherung als „ELGA-Systempartner“ finanzieren gemeinsam den Betrieb und die Weiterentwicklung der zentralen Infrastruktur der elektronischen Gesundheitsakte ELGA.

Ist die Nutzung von ELGA für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei?

Die Nutzung der ELGA-Anwendungen ist für Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Voraussetzung für die Nutzung des ELGA-Portals ist eine Internetanbindung.

Was ist die Aufgabe der ELGA GmbH?

Die ELGA GmbH wurde im November 2009, von Bund, allen neun Bundesländern und dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gegründet und mit der Koordination der technischen und organisatorischen Errichtung von ELGA beauftragt.

Zu den Aufgaben der ELGA GmbH gehören u.a. die Weiterentwicklung der IT-Architektur der elektronischen Gesundheitsakte, die Weiterentwicklung von eingesetzten Standards inklusive der internationalen Abstimmung, die übergreifende Programmsteuerung über alle dafür notwendigen Projekte, das Management und die Durchführung erforderlicher Integrationstests, die Öffentlichkeitsarbeit, die übergreifende Koordination des Betriebs sowie die Weiterentwicklung und Kontrolle der Informationssicherheit in ELGA.