ELGA-Willenserklärungen

Sie können Ihre ELGA-Teilnahme (Abmeldung bzw. Wieder-Anmeldung) auf mehreren Wegen regeln:
- Elektronisch am ELGA-Portal: Einstieg über www.gesundheit.gv.at mit ID Austria. Dieser Weg wird empfohlen, da es hier zu keinen Wartezeiten kommt und Ihre Willenserklärung sofort umgesetzt wird.
- Postalisch über die ELGA-Widerspruchsstelle:

Das benötigte Formular (Abmeldung bzw. Wieder-Anmeldung) kann entweder über die ELGA Serviceline – telefonisch oder schriftlich – angefordert oder am Gesundheitsportal online ausgefüllt werden (zum Online-Formular). Das ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formular ist gemeinsam mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises postalisch an die ELGA-Widerspruchstelle zu senden. Die ELGA-Widerspruchstelle, welche vom Dachverband der Sozialversicherungsträger betrieben wird, führt die Eintragung des Widerspruchs bzw. des Widerrufs (Abmeldung bzw. Wieder-Anmeldung) durch und bestätigt dies der Bürgerin bzw. dem Bürger schriftlich. Die ELGA GmbH selbst wickelt keine Widersprüche ab.
Wichtiger Hinweis: Eine Abmeldung von ELGA bewirkt KEINE Abmeldung vom elektronischen Impfpass.
Kontakt ELGA-Widerspruchstelle:
- Postalisch: ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien